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Allgemeine Geschäftsbedingungen der YARD BOOKING GbR

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Agentur YARD BOOKING GbR und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht YARD BOOKING GbR hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, die ohne Verbraucherbeteiligung geschlossen werden.


§ 1 Vertragsabschluss

Verträge zwischen der Agentur YARD Booking GbR und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch YARD Booking GbR zustande. Angebote jedweder Art sind freibleibend.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von YARD Booking GbR oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, sind immer und ohne Ausnahme schriftlich zu bestätigen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen keinen erheblichen Einfluss auf die vereinbarten Vertragsleistungen haben oder diese beeinträchtigt.

Die YARD Booking GbR verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über jedwede Abweichung oder Änderung in Kenntnis zu setzen.


§ 2 Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der YARD BookingGbR. Die YARD Booking GbRist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von YARD Booking GbR sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der YARD Booking GbRin Rechnung gestellt.

Organisation, Reise- und Hotelkosten sowie Catering sind, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, vom Auftraggeber zu organisieren und zu entrichten.


§ 3 Zahlung

Die YARD Booking GbR ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung inRechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlungfällig. Darüber hinaus ist die YARD Booking GbR berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

80 % der vereinbarten Vergütung bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstag

Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung (nach Leistungserbringung durch YARD Booking GbR)

Bei Buchungen von DJs gilt 100 % Vorkasse per Rechnung.

Die Vorkasse beinhaltet auch die Aufwandspauschale der Agentur.

Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

Es gilt Folgendes:

Können die Künstler infolge Krankheit oder wegen einer anderen unvorhergesehenen Verpflichtung oder wegen höherer Gewalt dem Vertrag nicht nachkommen, wird ein gleichwertiger Ersatzkünstler angeboten. Lehnt der Veranstalter den Ersatzkünstler ab, gilt der Vertrag als nichtig.

Fällt die Veranstaltung seitens des Veranstalters aus, so teilt dieser diesYARD Booking GbR umgehend mit. Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Veranstalter eine Entschädigung in Höhe von 100% der vereinbarten Gage(abzüglich der nicht entstandenen Kosten, z.B. Fahrtkosten) an die YARD Booking GbR.


§ 4 Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die YARD Booking GbR zu leisten:

a. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch YARD Booking GbR bleibt vorbehalten.

b. Die Planung/Organisation, bereits gebuchter Künstler sowie Gelände/Saal/Clubmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.

c. von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:
- bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn:10%
- bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
- bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
- bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
- bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 100%
- oder bei Nichtantritt 100%.

Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem die YARD Booking GbR ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der YARD BookingGbR.

Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der YARD Booking GbR im Rahmen der Vermietung von Gegenständen oder für Merchandise Material. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 50% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.

Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.

Für jeden Fall des Rücktritts der YARD Booking GbR wird die Haftung der Agentur gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen der YARD Booking GbR zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.


§ 5 Kündigung

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die YARD Booking GbR als auch der Auftraggeber den Vertragkündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die YARD Booking GbR für die bereits erbrachten oder zur Beendigungder Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


§ 6 Haftung

Die Haftung der YARD Booking GbRgegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher

oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die YARD Booking GbR herbeigeführt wurde.

Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der YARD Booking GbR und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen der YARD Booking GbR grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.

Bei einem Leistungsangebot der YARD Booking GbR mit erhöhtem Risiko kann die Agentur die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die Agentur verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken abzusichern sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der YARD Booking GbR als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.

Soweit die YARD Booking GbR im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber die YARD Booking GbR von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten der YARD Booking GbR gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

Die YARD Booking GbR übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die YARD Booking GbR von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der YARD Booking GbR gegenüber erhoben werden.

Die YARD Booking GbR haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.


§ 7 Miete

Soweit die YARD Booking GbR Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche der YARD Booking GbR ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

Die YARD Booking GbR kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.


§ 8 Vermittlungsleistung

Die YARD Booking GbR haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die YARD Booking GbR von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

Soweit die YARD Booking GbR als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen, Merchandise- Produktion usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der YARD Booking GbR hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die YARD Booking GbR so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Agentur YARD Booking GbR vermittelt worden. Die Agentur hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die YARD Booking GbR gezahlt hätte.

Ist YARD Booking GbR im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber

Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel KSK, GEMA, GEZ, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.


§ 9 Gewährleistung

Der YARD Booking GbR steht das Recht zu, von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die YARD  Booking GbR ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der YARD Booking GbR nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der YARD Booking GbR erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die YARD Booking GbR begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der YARD Booking GbR unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die YARD Booking GbR nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich ( binnen 24h ) im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.

Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die YARD Booking GbR von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.


§ 10 Konkurrenzschutz

Die von der YARD Booking GbR  eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Konventionalstrafe von 5.000,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.


§ 11 Schlussbestimmung

Alle personenbezogenen Daten, die der YARD Booking GbR zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag das Amtsgericht Berlin. Der Auftraggeber kann die YARD Booking GbR unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Berlin verklagen.